UNTERSUCHUNGEN ZUR FRAGE DER HARNDESINFIZIERENDEN WIRKUNGEN VON BÄRENTRAUBENBLATT–EXTRAKTEN<sup>1</sup>
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Abstract
In das DAB 7 ist wieder eine Monographie der Bärentraubenblätter (Folia Uvae Ursi) aufgenommen und zusätzlich eine Arbutingehaltsbestimmung vorgeschrieben worden. Über die Wirksamkeit und das mögliche wirksame Prinzip der seit langem als Harndesinfiziens benutzten Extrakte der Droge bestehen jedoch widersprüchliche Angaben. Aus den vorliegenden Versuchen zur Klärung dieser Widersprüche geht hervor: Das Hydrochinonglukosid Arbutin wird nach peroraler Gabe vom menschlichen Organismus sehr schnell ausgeschieden. Nachdem im Organismus zunächst eine glykosidatische Spaltung erfolgt sein muß, erscheint das Aglykon Hydrochinon gepaart mit Glukuronsäure bzw. Schwefelsäure im Harn. Für eine mögliche antibakterielle „Wirkung sind diese in hoher Konzentration im Harn erscheinenden Aussscheidungsprodukte des Arbutins verantwortlich. Wie in Modellversuchen mit Staphylococcus aureus und Escherichia coli als Testkeimen gezeigt werden konnte, tritt eine Wirkung nur ein, wenn die Arbutindosierung hoch genug ist und wenn bei alkalischer Reaktion des Harns mit einer Spaltung der Arbutinausscheidungsprodukte zu rechnen ist. Die widersprechenden Angaben über antibakterielle, harndesinfizierende Wirkungen von Bärentraubenblattextrakten beruhen darauf, daß meist eine dieser Voraussetzungen (oder beide) nicht erfüllt ist. Frischpflanzenzubereitungen bieten im Falle der Bärentraubenblätter gegenüber der Droge oder der Reinsubstanz keinerlei Vorteile. Eine Verordnung von Bärentraubenblattzubereitungen an Stelle stark wirkender andersartiger Harndesinfizientia kann also durchaus, wenn die unter 3 erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, eine sinnvolle Maßnahme sein, zumal das Arbutin selbst nur eine sehr geringe Toxizität besitzt.
