Bildung und Kultur
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Abstract
Das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland befindet sich weitgehend in öffentlicher Trägerschaft; Schulen und Hochschulen sind in der Regel staatliche oder kommunale Einrichtungen. Im Grundgesetz von 1949 ist das Prinzip der Staatlichkeit des Bildungswesens festgeschrieben. Es gibt aber kein staatliches Bildungsmonopol, weil nichtstaatliche Träger, wie Privatschulen bzw. private Internate oder Landschulheime ebenfalls zugelassen sind; sie stehen aber unter Aufsicht des Staates. Der Anteil privater Schulen und Hochschulen im gesamten Bildungswesen ist jedoch sehr gering.
